Sie möchten uns gerne mit einer Spende unterstützen? Damit leisten Sie einen großartigen, freiwilligen Beitrag in unserer aller Sicherheit.
Für den Förderverein VorausHelfer Buseck e.V. wurde vom Finanzamt ein Bescheid nach Paragraph 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den Paragraphen 51, 59, 60 und 61 AO erteilt.
Damit ist der Förderverein berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck nach Paragraph 50 Abs. 1 EStDV auszustellen.
Sollten Sie nach einer Spende eine Bescheinigung benötigen, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung ODER geben Sie bei einer Überweisung Ihren Namen plus Adresse an. Dann erfolgt die Ausstellung einer Spendenbescheinigung automatisch.
Vielen Dank!
Bankverbindung:
Förderverein VorausHelfer Buseck e.V.
Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE86 5139 0000 0060 9573 04
BIC: VBMHDE5F